Rechnungsprüfung

Wer eine Handwerkerrechnung nicht akzeptiert, wird sich zunächst an den Handwerker, der die Rechnung geschrieben hat, wenden.

Führt das mit dem Handwerker geführte Gespräch nicht zu der erhofften Korrektur und lässt sich auch sonst kein Kompromiss finden, dann steht der Auftraggeber vor der Frage, wer Ihm in seiner Rechnungssache weiterhelfen kann.

 

Es gilt zu unterscheiden:

 

Wurde die höhe der Vergütung nicht bestimmt, sondern nur die Art und der Umfang der handwerklichen Leistung.

Dabei ist es rechtlich ohne jede Bedeutung in welchem Umfang die Preisverhandlung unterlassen wurde. Jede sich hier ergebende Lücke wird über § 632 Abs. 2 BGB ausgefüllt.

 

Besteht eine Taxe, eine sogenannte festgelegte Gebühr, wie es bei Rechtsanwälten und Architekten der Fall ist.



Bei der Ermangelung einer Taxe kommt man dann dazu, die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

 

Unter der üblichen Vergütung ist die Vergütung zu verstehen, die am Ort der erbrachten Handwerksleistung für vergleichbare Leistungen vom Durchschnitt der einschlägigen Fachbetriebe abgerechnet und bezahlt wurde.